Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungender buchmodul.ch - ein eingetragenes Markenzeichen der Mobus AG, CH-4332 Stein
I. Geltungsbereich und VertragsschlussDie Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch mal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers kein Vertragsbestandteil.
II. Auftrag, Preise und Zahlungsmodalitäten
1.Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schliessen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Verzollung und sonstige Versandkosten nicht ein und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Die Angebote werden aufgrund der schriftlichen Kundenanfrage erstellt.
2. Sollte bei der Überprüfung der gestellten Daten durch den Auftragnehmer eine Korrektur notwendig werden, so wird diese separat verrechnet. Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Auftraggeber nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet. Telefonisch oder via Fax angeordnete Änderungen werden vom Auftragnehmer ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschliesslich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3. Die offerierten und bestätigten Preise sind, sofern nichts anderes vereinbart, sind stets Nettopreise exkl. Mehrwertsteuer. Auf unseren Rechnungen wird die MwSt. offen ausgewiesen. Etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
4. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, gilt Vorauskasse via Internetbanking oder Postüberweisung. Für Abholer hat die Zahlung bei Warenübergabe ohne jeglichen Abzug in bar zu erfolgen. Andere Zahlungsmittel als die Schweizer Landeswährung bedürfen der schriftlichen Regelung, die in der Bestätigung festgehalten werden muss.
5. Bei aussergewöhnlichen Vorleistungen kann der Auftragnehmer eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
6. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Auftragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Zahlung von Lieferungen im Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
III. Lieferungen
1.Vom Auftraggeber gestellte Daten sind frei Haus des Auftragnehmers anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Menge oder Qualität. Der Auftragnehmer ist erst in der Lage, während des Produktionsprozesses eine ordnungsgemässe Übernahme und Überprüfung durchzuführen. Es besteht keinerlei Haftung des Auftragnehmers für Fehler, die auf vom Auftraggeber direkt oder indirekt zur Verfügung gestellte Daten, sowie für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind.
2. Dem Auftrag zugrundeliegende Vorlagen (zum Beispiel Computerausdrucke, Digital-Proofs) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Farbvorlage gewünscht werden, muss ein zusätzlich kostenpflichtiger Andruck zur Abnahme erstellt werden.
3. Unsere Preise verstehen sich ab Lager. Auf Wunsch eingesetzte Transporte werden nach Aufwand verrechnet. Jeder weitere Anlieferort wird separat in Rechnung gestellt. Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
4. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
5. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
6. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers -, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
7. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
8. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
IV. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
V. Beanstandungen und Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemässheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer die Ware auf Verlangen des Auftraggebers an Dritte liefert. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung / Fertigungsreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung / Fertigungsreifeerklärung anschliessenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Wird das Druckgut durch unseren eigenen Lieferdienst spediert, müssen allfällige Transportschäden unmittelbar schriftlich festgehalten und durch unseren Chauffeur unterschriftlich bestätigt werden. Beim Transport des Druckgutes durch einen Dritten lehnt der Auftragnehmer jegliche Haftung ab. Die gelieferte Ware ist vom Besteller zu prüfen. Allfällige Beanstandungen sind innerhalb 2 Tagen nach Empfang schriftlich zu melden, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft - zugesicherte Eigenschaften sind nur solche, die im Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet sind - fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
7. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
8. Bei Druckaufträgen kann eine Toleranz bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung nicht beanstandet werden. Zur Verrechnung gelangen die in der Bestätigung aufgeführten Preise. Kleine Abweichungen in Farbe, Beschaffenheit und Gewicht des Papieres und Kartons sowie in den Nuancen der Druckfarben behalten wir uns vor.
9. Für Manuskripte, Entwürfe, Filme, Diapositive etc. haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt von zwei Wochen nach Erledigung des Auftrages in Höhe des Materialwertes. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht ausdrücklich zurückverlangte und adressierte Unterlagen keine wie auch immer geartete Haftung. Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren. Es ist Sache des Bestellers die dem Auftragnehmer überlassenen Gegenstände gegen Feuer, Diebstahl und Wasser oder darüber hinausgehende Versicherungen abzuschliessen. Für jede Art von Rücktritt oder Ansprüchen auf Schadenersatz hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu setzen.
VI. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.
2. Im übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen:Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschliesslich Vorleistung und Material).
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
VII. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmässig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 1 Monaten zum Schluss eines Kalendermonats gekündigt werden.
VIII. Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Die Urheberrechte an Entwürfen und Originalen, die in unserer Agentur hergestellt werden, verbleiben bei uns, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Verwendung der uns zur Verfügung gestellten Vorlagen setzten wir voraus, dass der Auftraggeber das Reproduktionsrecht besitzt. Werden von Dritten bessere Rechte behauptet, so übernehmen wir für deren allfälligen Verletzungen keine Haftung und behalten uns vor, allenfalls auf den Besteller zurückzugreifen.
IX. Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
X. Erfüllungsort, Gerichtstand und Wirksamkeit
1. Die Erteilung eines Druckauftrages an uns schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Lieferbedingungen ein.
2. Erfüllungsort und Gerichtstand sind, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschliesslich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen, der Sitz der Mobus AG. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Rheinfelden.
3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.